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Ihr Meinung ist uns wichtig!

Herzlichen Dank für Ihr Interesse bzw. Ihr Vertrauen welches Sie uns als Interessent bzw. als Vereinsmitglied oder bezugsberechtigte/r Versicherte/r unserer Sterbekasse geschenkt haben.

Wir sind bestrebt Sie möglichst umfassend über unsere Leistungen zu  informieren und diese ständig zu verbessern.

Scheuen Sie sich deshalb nicht uns Ihre Wünsche, Verbesserungsvorschläge oder Kritik mitzuteilen.

Jede Beschwerde wird von uns sorgfältig behandelt und sie geben uns die Gelegenheit unser Leistungsspektrum zu überprüfen und gegebenenfalls laufend zu verbessern.

Der Grund für Unzufriedenheit liegt meistens in unzulänglicher Kommunikation!

Schon deshalb liegt uns sehr daran, dass sie uns ihre Unzufriedenheit mitteilen und uns damit die Chance geben, ihr Vertrauen zurückzugewinnen.

Falls Sie eine Beschwerde *) haben, können Sie sich selbstverständlich auch direkt an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:

www.bafin.buergerservice-bund.de/versicherung.aspx

*) Jede Beschwerde wird von uns registriert und muss der Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

Die Dokumentation wird für einen Zeitraum von 5 Jahren archiviert.

Beschwerdemanagement des Feuerbestattungsverein V.V.a.G.

Als Beschwerde gilt die von einem Vereinsmitglied (Versicherungsnehmer) bzw. einem Antragsteller oder Leistungsempfänger gegenüber dem Feuerbestattungsverein V.V.a.G. geäußerte Unzufriedenheit im Hinblick auf die
• Vertragsbedingungen
• Informationsverpflichtungen
• satzungsgemäßen Leistungen
Als Beschwerdeführer wird der
• Versicherte bzw. das Vereinsmitglied
• der bezugsberechtigte Leistungsempfänger
• der Versicherungs- bzw. Mitglieds-Antragsteller
• und in allen vorstehenden Fällen deren rechtliche Vertreter anerkannt.
Beschwerdedokumentation
• Die Dokumentation erfolgt in Form eines elektronischen Registers unter Beachtung des Datenschutzes und der
    Datensicherheit.
• Beschwerden können in schriftlicher-, mündlicher- oder elektronischer Form, durch den Beschwerdeführer selbst
    bzw. dessen Vertreter, erfolgen.
• Beschwerden werden über einen Zeitraum von fünf Jahren archiviert.
Beschwerdebearbeitung
• Informationen und Beweismittel werden registriert und unverzüglich überprüft und gemäß den
    datenschutzrechtlichen Erfordernissen, bearbeitet. Der Beschwerdeführer wird fair und korrekt behandelt.
• Falls innerhalb normaler Fristen keine Beantwortung möglich ist, so wird der Beschwerdeführer über den Grund der
    Verzögerung informiert und ein voraussichtlicher Termin für die Beantwortung genannt.
• Falls eine Entscheidung nicht der Auffassung und den Forderungen des Beschwerdeführers entspricht, wird der
    Standpunkt des Feuerbestattungsvereins erläutert und die Möglichkeit einer Streitbeilegung dargelegt:
    Auf die Möglichkeit sich an die BaFin oder den Versicherungsombudsmann zu wenden wird ausdrücklich
    hingewiesen.
Registrierung
    Soweit rechtlich möglich, wird
• Der Gegenstand bzw. die Ursache der Beschwerde
• Die Daten des Beschwerdeführers
• Die Daten des Eingangs, der Bearbeitung und Beantwortung der Beschwerde
• Das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens
    dokumentiert